Nachdem ich manches hier so verstehe, daß sich Ubisoft ziert, etwas über die gespeicherten Daten der User rauszurücken, kann man eigentlich vorgehen wie es bei einer T5F ( Standartbrief/mail bezüglich Auskunft nach dem BDSG ) geht. Einfach auf das Bundesdatenschutzgesetz bezug nehmen und schon hat Düsseldorf zu antworten.
Man schreibe ungefähr so:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe konkrete Hinweise darauf, dass Sie von mir personenbezogene Daten speichern. Ich fordere Sie daher auf, bis zum
(hier eine Frist setzen von ca. 7 - 14 Tagen)
in dem von § 34 Abs. 1 BDSG geregelten Umfang Auskunft darüber zu geben, welche konkreten Daten Sie zu meiner Person, die Sie anhand folgender Adresse
( hier das E-Mail-Konto und/oder den Benutzernamen eingeben)
identifizieren können, gespeichert sind und woher Sie die Daten bezogen haben. Die zum Zweck der Identifikation genannten Daten dürfen allein zur Beantwortung dieses Schreibens verwendet und ausdrücklich nicht für andere Zwecke verwendet werden. Sie dürfen keinesfalls an Dritte weitergeleitet und nicht länger als acht Wochen gespeichert werden. Der Auskunftsanspruch erstreckt sich außerdem über den Zweck der Speicherung und ob Sie diese Daten weiter verkaufen oder vermieten wollen.
Mit freundlichen Grüßen,
( Name )
Somit sollte sogar Ubisoft verpflichtet sein, die gespeicherten Spielstände des Users zu übermitteln.
Sollte Ubisoft die gespeicherten Daten innerhalb der Frist nicht übermitteln, gibt man sein Anliegen an den Datenschutzbeauftragten des Landes NRW weiter. Der wird dafür sorgen, daß man die Daten erhält bzw. wird dem Datenkraken Ubisoft vllt. sogar untersagen, weiter Daten seiner User zu speichern. Solches Anscheissen hat also Wert !
Das BDSG § 32 findet Ihr im Detail übrigens hier :
BDSG - Einzelnorm
Vielleicht nützt es dem einen oder andern ja mal.
Edit: Soll natürlich heissen: Das BDSG § 34 findet Ihr im Detail übrigens hier , nicht § 32. Sorry





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