Das ist aber bei Auslieferungsabkommen nicht ungewöhnlich. Man erkennt die Rechtssysteme gegenseitig an und liefert in der Regel ohne selbständige Würdigung des Falles aus.
Glück auf
Katrin
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Das ist aber bei Auslieferungsabkommen nicht ungewöhnlich. Man erkennt die Rechtssysteme gegenseitig an und liefert in der Regel ohne selbständige Würdigung des Falles aus.
Glück auf
Katrin
Und wie ist das, wenn Marco wegen der Vergewaltigung einer 13Jährigen vor 3 Jahren an die Türkei ausgeliefert wird?
Geht nicht zumindest nicht von Deutschland aus, da er deutscher Staatsbürger ist.
@Katrin: Das ist so nicht richtig. Natürlich wird der Fall oder die Schuldfrage nicht näher behandelt, aber in aller Regel wird schon überprüft ob es sich um eine Strafsache im eigenen Land handelt (steht auch glaube ich im Artikel der Sueddeutschen) und auch ob das zu erwartende Strafmaß den eigenen Maßstäben entspricht - sprich: Droht z.B. die Todesstrafe wird nicht oder nur mit der Auflage, dass es kein Todesstrafe verhängt wird ausgeliefert.
Kaffi
Naja, Kindesmissbrauch dürfte auch in der Schweiz geahndet werden. Und ob bis in Detail die Verjährungsfristen etc. abgeglichen werden. Ich wär mir da nicht so sicher.
Glück auf
Katrin
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